U - Unterfahrschutz am Heck

Das große Exploryx ABC von Markus Köllmayer

U – Unterfahrschutz am Heck

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss, wenn nötig, mit einem seitlichen und hinten einem unteren Unterfahrschutz ausgestattet sein (§ 32b StVZO).

Das soll verhindern, dass Fußgänger seitlich und hinten unter die Räder kommen oder Fahrzeuge bei abruptem Bremsen von hinten unter das Fahrzeug rutschen; zum Schutze der Insassen.

Gerade bei unseren Reisemobilen, die besonders geländegängig und wendig sein sollen, ist der Unterfahrschutz eine besondere Herausforderung, da dies natürlich die Geländegängigkeit etwas einschränkt.

Exploryx verbaut daher, wenn nötig, am Heck einen klappbaren Unterfahrschutz, der den Vorgaben des TÜVs entspricht und gleichzeitig ein Maximum an Geländegängigkeit verspricht, Im Gelände kann dieser einfach nach oben geklappt werden.